Verfasst von: haferklee | 16. Januar 2017

Neues zur Geschichte der Wörter „Ökologie“ und „Artenschutz“ (Naturschutzgeschichte, Teil 3)

Bis 2016 ging man davon aus, dass das Wort und der Begriff „Ökologie“ von dem Zoologen Ernst Haeckel geprägt, also in die deutsche Sprache (und in der Folge auch in den internationalen Wissenschaftsdiskurs) eingeführt wurde. In seinem 1866 erschienenen, zweibändigen Werk „Generelle Morphologie der Organismen“ lieferte er eine immer wieder zitierte und bis heute wirksame Definition.

Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte vor einigen Monaten ein umfangreiches Schwerpunktheft der hauseigenen Zeitschrift „Natur und Landschaft“ zum Thema „150 Jahre Ökologie“. Der Biologe und Philosoph Georg Toepfer gibt in seinem darin befindlichen Beitrag „Von der Naturgeschichte zur Ökologie (1750-1900)“ einen historischen Abriss dieser Disziplin, und er liefert für das Jahr 1859 einen ersten Nachweis zur Verwendung des Wortes vor Haeckel in französischer Sprache (l’oecologie). Mein Kollege Rainer Koch und ich haben nun drei weitere Belege aus den Jahren 1838 bis 1850 gefunden, die darauf hinweisen, dass das Wort bereits Jahrzehnte vor der vermeintlichen Prägung durch Ernst Haeckel mit einer anderen Bedeutung in deutscher Sprache  gebräuchlich war.

Auch für das Wort und den Begriff „Artenschutz“ haben wir eine wesentlich frühere Verwendung als bislang bekannt nachweisen können. Während bisherige Belege auf eine Erstverwendung um das Jahr 1935 hindeuteten, zeigen unsere Funde den Gebrauch des Wortes und Begriffs bereits ab dem Jahr 1912.

Wir haben unsere Erkenntnisse im Heft 12/2016 der bereits genannten Zeitschrift „Natur und Landschaft“ auf den Seiten 587-589 closed access veröffentlicht. Im folgenden findet sich ein Postprint unseres Beitrags.


 

150 Jahre Ökologie – eine Naturwissenschaft prägt den Naturschutz : Anmerkungen zur Geschichte und Verwendung der Begriffe „Ökologie“ und „Artenschutz“

1 Ökologie

Toepfer (2016) gibt in seinem Beitrag „Von der Naturgeschichte zur Ökologie (1750-1900)“ in Heft 9/10 Bd. 91 von „Natur und Landschaft“ einen historischen Abriss zur Entstehung und zu den Anfängen der modernen Ökologie. Unter anderem berichtet er über die Wortschöpfung „Ökologie“ und die Prägung dieses Begriffs durch Ernst Haeckel im Jahr 1866. Toepfer vermutet aber auch, dass der Terminus zu dieser Zeit „offenbar in der Luft“ gelegen habe. Er belegt dies mit einer Verwendung des Wortes bereits im Jahr 1859 durch den französischen Philosophen und Archäologen Antoine Charma (1801-1869), der darunter allerdings etwas anderes als Haeckel verstand, nämlich „den Teil der Sozialanthropologie, der die menschliche Familie erforscht“ (Toepfer 2016: 401; vgl. Toepfers einschlägige Datenbank unter http://www.biological-concepts.com). Toepfers Vermutung können die Verfasser mit gleich drei weiteren Belegen für die Verwendung des Wortes „Ökologie“ vor Haeckel und noch vor Charma stützen, die zudem – im Gegensatz zum französischen Original von Charma – in deutscher Sprache verfasst sind.

Die älteste Quelle stammt bereits aus dem Jahr 1838 und findet sich in einem vielbändigen Werk mit dem Titel „Encyclopaedisches Wörterbuch der medizinischen Wissenschaften“, das von dem Medizinprofessor an der Berliner Universität Dietrich Wilhelm Heinrich Busch (1788-1858) und anderen medizinischen Kapazitäten herausgegeben wurde. Im 17. Band ist der Artikel zu „Hygieine“ [sic!] mit „V-r“ unterzeichnet; das Kürzel lässt sich im Verzeichnis der Mitarbeiter zu Beginn des Bandes als „Vetter, pract. Arzt zu Berlin“ auflösen. Vetter listet unter anderem die „Apparate der Hygieine“ auf und nennt als deren dritten Teil auf Seite 415:

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Bildunterschrift: Textausschnitt aus Vetter 1838: 415.

Die Verfasser können das Wort in einer zweiten, neun Jahre später erschienenen Quelle nachweisen, diesmal in dem von dem Historiker Wilhelm Binder (1810-1876) herausgegebenen Werk „Allgemeine Realencyclopädie oder Conversationslexicon für das katholische Deutschland“, also wiederum in einem größeren Lexikon. Darin stammt der mit „Gesundheitspflege“ überschriebene Artikel von Ernst Buchner (1812-1872); Buchner wird im Mitarbeiterverzeichnis als „k. Hofstabshebarzt und Privatdocent a. d. Universität München“ geführt. Sein Beitrag zählt die Mittel der Gesundheitspflege auf, darunter fällt als Abschnitt 3) die „Lehre von der gesundheitsgemäßen Anlage der Wohnungen (Oekologie)“ (Buchner 1847: 781).

Auch in Meyers „Großes Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände“ findet sich das Wort. Bei dieser ersten Ausgabe des bekannten Meyerschen Lexikons handelt es sich um das umfangreichste Konversationslexikon des 19. Jahrhunderts. Innerhalb eines als „Hygieine“ benannten, nicht namentlich gekennzeichneten Artikels im 16. Band ist zu lesen: „III. Oecologie, die Lehre von der Anlage von Wohnungen“ (Anonym 1850: 269).

Das Wort „Ökologie“ ist also mehrfach in einem Zeitraum von knapp 30 Jahren vor Haeckels vermeintlicher Erstverwendung nachweisbar. Der damit verbundene Begriff zeigt aber eine deutlich andere Bedeutung: Er steht in einem humanmedizinisch-kulturellen Zusammenhang und lehnt sich an die eigentliche Bedeutung des ursprünglich altgriechischen Wortes für Haus (οἶκος) an. Dabei verblüfft die vollständige Übereinstimmung der drei Autoren. Alle zählen in exakt derselben Reihenfolge sieben „Apparate der Hygieine“ bzw. „Mittel der Gesundheitspflege“ auf, darunter eben die „Ökologie“, und erläutern sie mehr oder weniger ausführlich.

Die Aufnahme des Wortes in drei umfangreiche und bedeutende Allgemein- und Fachlexika legt weitere und zeitlich parallele oder sogar frühere Verwendungen in anderen wissenschaftlichen Publikationen sehr nahe. Begriffe werden für gewöhnlich erst dann in Lexika aufgenommen, wenn sie eine gewisse Gebräuchlichkeit erfahren haben. Den Verfassern ist ein solcher Nachweis bisher jedoch nicht gelungen.

Trotz dieser Einschränkung kann nicht nur Toepfers Vermutung, der Terminus „Ökologie“ habe 1866 möglicherweise bereits „in der Luft“ gelegen, durch die Verfasser bestätigt werden. Die hier angeführten Zitate legen sogar die Annahme nahe, es habe sich in den dreißiger bis fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts um einen zumindest in Fachkreisen eingeführten, in seiner Bedeutung klar umrissenen und nicht strittigen Begriff gehandelt. Nicht nachweisbar ist allerdings derzeit, ob Haeckel das Wort und dessen damalige Bedeutung gekannt hat, als er es für seine Zwecke verwendete und es dabei entweder – aus seiner Sicht – vollkommen neu formulierte oder dem ihm bereits vertrauten Wort eine neue Bedeutung verlieh.

Georg Toepfer selbst hat bereits 2011 darauf hingewiesen, dass sich „inzwischen für praktisch jedes Wort der Wissenschaftssprachen selbst die zuverlässigsten Wörterbücher, an denen Generationen von Wortkundlern gearbeitet haben, …, im Hinblick auf die Erstverwendung von Wörtern in ein paar Sekunden widerlegen“ ließen. Wer Wortgeschichtsforschung betreibe, „wird in wohl nicht wenigen Fällen … schnell von zukünftigen Wortforschern eines Besseren belehrt werden“ (Toepfer 2011: IX). Das hat seine Ursache in den bis vor wenigen Jahren noch nicht vorhandenen Zugriffsmöglichkeiten auf digitalisierte und im Internet frei verfügbare, umfangreiche historische Bibliotheksbestände mit oft durchsuchbaren Volltexten. Auch die Verfasser haben diese Quellen genutzt (Näheres hierzu bei Koch und Hachmann 2015: 11 und 13, und ausführlicher bei Toepfer 2011: XLIV-XLV). Durch das stetige Fortschreiten der Digitalisierungsarbeiten vergrößert sich die Datenbasis durchsuchbarer Literatur kontinuierlich. Insofern wird es Toepfer, so hoffen die Verfasser, mit Humor nehmen, wenn seine eben zitierte Aussage bestätigt wird dadurch, dass sein eigener Fund der Verwendung des Terminus „Ökologie“ vor Haeckel bereits ein knappes Jahr nach seiner Manuskripteinreichung und schon kurz nach Veröffentlichung wesentlich ergänzt werden kann.

2 Artenschutz

Krüß et al. (2016) legen sich in ihrem Beitrag „Die Ökologisierung des Arten- und Biotopschutzes“ in Heft 9/10 Bd. 91 von „Natur und Landschaft“ bezüglich des Begriffs „Artenschutz“ dergestalt fest, dass er im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz „in Deutschland erst sehr viel später, erstmals vermutlich im Jahr 1942 bei der Zuweisung von Zuständigkeiten innerhalb der Naturschutzbehörden des Deutschen Reichs“ erschienen sei: „Die Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege des Reichsforstamtes besaß seit 1942 ein Sachgebiet für Artenschutz“ (Krüß et al. 2016: 437). Dabei beziehen sie sich auf eine Veröffentlichung von Sukopp u. Sukopp (2006: 11-12), in der es ergänzend, bezogen auf das 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz, heißt, der Artenschutz sei „als staatliche Aufgabe im Gesetz bereits enthalten, allerdings wird dieser Begriff nicht verwendet“. Es liegt dann allerdings nahe, dass der Begriff, auch wenn er keinen unmittelbaren Eingang in den Gesetzestext gefunden hat, im Zusammenhang mit dem Reichsnaturschutzgesetz in den Naturschutz eingeführt worden sein könnte. Nils M. Franke stellt in seiner 2014 eingereichten Habilitationsschrift genau diese These auf. Als Beleg führt er ein Zitat von Hans Klose (Leiter der Reichsstelle für Naturschutz von 1938 bis 1945 und ihrer Nachfolgeinstitution in der BRD) an, der 1936 schrieb: „Über den Schutz von Pflanzen und Tieren (Artenschutz usw.) bringt die DVO [Durchführungsverordnung zum Gesetz, A. d. Autors] keine Einzelbestimmung; sie wäre ja auch durch deren Hereinnahmen ungemein umfangreich geworden“ (Franke 2016: 22). Frankes Fund ist zwar bereits zwei Jahre alt, die Veröffentlichung seiner Habilitationsschrift erfolgte aber erst vor wenigen Wochen, und Krüß et al. konnte sie zum Zeitpunkt ihrer Manuskripteinreichung noch nicht vorgelegen haben. Aber auch Frankes Beleg ist bereits jetzt kein Einzelfund mehr und soll hier mit fünf weiteren, teils deutlich älteren Literaturstellen ergänzt werden.

Drei stammen wie Frankes Quelle aus den dreißiger Jahren. 1937 ist in der „Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung“ zu lesen: „Und dies alles geschieht im Dienste unserer heimatlichen Vogelwelt … Über die zum Schutze der übrigen Tiere erlassenen Vorschriften werde ich mich verhältnismäßig kurz fassen können. Sie sind ganz auf den Artenschutz abgestellt“ (Heidenreich 1937: 19). 1938 schreibt Wilhelm Kock in der „Fischerei-Zeitung“ bezüglich des Schnäpels, einer Renkenart: „Dieser Fisch ist unter Artenschutz gestellt, d. h. Schnäpel dürfen nur von Berufsfischern und von der Fischereigenossenschaft zur Laichgewinnung gefangen werden“ (Kock 1938: 62). Und im „Forstarchiv“ von 1939 bezeichnet H. Hering den Inhalt der §§ 1a und 2 des Reichsnaturschutzgesetzes als „abstrakten Artenschutz“ (Hering 1939: 68).

Eine weitere Fundstelle ist noch ein gutes Jahrzehnt älter. Im Jahr 1926 schreibt der bereits genannte Hans Klose bei einer Auflistung der naturschutzrechtlichen Regelungen in der Mark Brandenburg nach einer Betrachtung des Schutzes einzelner Bäume: „Ist hier das Individuum zu schützen, so muß den seltenen und mit Ausrottung bedrohten sonstigen Pflanzen Artenschutz zuteil werden.“ Und noch auf derselben Seite, diesmal bezogen auf die Fauna und jetzt ohne Anführungsstriche: „Für die heimische Tierwelt kommt im wesentlichen nur der Artenschutz in Betracht, der hier auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen beruht“ (Klose 1926: 50).

Der Begriff lässt sich aber noch einmal wesentlich früher nachweisen, nämlich bereits im Jahr 1912. In einem Bericht des „Gerichtsassessors Rudorff“ zur vierten Konferenz für Naturdenkmalpflege in Preußen, die am 9. Dezember 1911 in Berlin stattfand, ist zu lesen:

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Bildunterschrift: Zusammengesetzte Textausschnitte aus Rudorff 1912: 215-216.

Bei dem Gerichtsassessor Rudorff handelt es sich um Otto Rudorff (1871-~1922), Neffe zweiten Grades von Ernst Rudorff, einem der Begründer des Heimat- und Naturschutzes in Deutschland.

Otto Rudorff stellte als juristisch versierter Konferenzgast den Anwesenden nicht nur gesetzliche Regelungen in Deutschland vor, sondern berichtete auch über neueste Bestimmungen in anderen Ländern. An der Tagung nahmen zahlreiche Personen teil, die in prominenten amtlichen oder nebenamtlichen Funktionen mit der damals so bezeichneten Naturdenkmalpflege befasst waren, einschließlich eines Vertreters des zuständigen preußischen Ministeriums. Auch wenn der Artenschutz also in Deutschland wohl tatsächlich erst 1942 eine konkrete behördliche Manifestation erfahren hat, lässt sich mit den hier angeführten Literaturstellen nachweisen, dass der Begriff und die Sache schon Jahrzehnte vorher den Entscheidungsträgern des frühen Naturschutzes in Deutschland geläufig waren.

Die Verfasser sind sich, dies sei abschließend gesagt, bewusst, dass angesichts der stetig weiter voranschreitenden Digitalisierung alter Bibliotheksbestände, in Verbindung mit weiter verbesserten Recherchemöglichkeiten, auch ihre Funde nur einen wahrscheinlich kurzlebigen Zwischenstand in der Wortgeschichtsforschung darstellen.

3 Literatur

Anonym (1850): Hygieine. In: Meyer, J. (Hrsg.): Das grosse Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände. Abth. 1, Bd. 16. Bibliographisches Institut. Hildburghausen: 1332 S. http://hdl.handle.net/2027/hvd.hn5mye?urlappend=%3Bseq=277 (aufgerufen am 27.09.2016).

Buchner, E. (1847): Gesundheitspflege. In: Binder, W. (Hrsg.): Allgemeine Realencyclopädie oder Conversationslexicon für das katholische Deutschland. Bd 4. Manz. Regensburg: 781.

http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV004748504/ft/bsb10400846?page=791 (aufgerufen am 27.09.2016).Nachweis „Buchner“ in Bd. 1, Vorwort, S. VIII: https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10400831/bsb:BV004748501?page=14 (aufgerufen am 27.09.2016).

Franke, N. M. (2016): Naturschutz – Landschaft – Heimat. Romantik als eine Grundlage des Naturschutzes in Deutschland. Springer VS. Wiesbaden: XII, 307 S.

Heidenreich, … (1937): Ziele und Wege des Naturschutzes im Dritten Reich. Allgemeine Forst- und Jagd-Zeitung 113 (1): 15-22. https://books.google.de/books?id=LtlMAAAAMAAJ&q=artenschutz&dq=artenschutz&hl=de&sa=X&redir_esc=y (aufgerufen am 27.09.2016).

Hering, H. (1939): Naturschutz. Kritischer Sammelbericht über die wichtigsten Veröffentlichungen der Jahre 1936 bis 1938. Forstarchiv 15 (4): 65-75. https://books.google.de/books?id=CblMAAAAMAAJ&q=artenschutz&dq=artenschutz&hl=de&sa=X&redir_esc=y (aufgerufen am 27.09.2016).

Klose, H. (1926): Naturdenkmalpflege in der Mark Brandenburg. Brandenburgisches Jahrbuch 1: 46-53. https://books.google.de/books?id=Y3orAQAAIAAJ&q=Artenschutz&dq=Artenschutz&hl=de&sa=X&redir_esc=y (aufgerufen am 27.09.2016).

Koch, R. u. Hachmann, G. (2015): „Die absolute Nothwendigkeit eines derartigen Naturschutzes …“ Philipp Leopold Martin (1815-1885): vom Vogelschützer zum Vordenker des nationalen und internationalen Naturschutzes. In: Hachmann, G. u. Koch, R. (Hrsg.): Wider die rationelle Bewirthschaftung! Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes. BfN-Skripten 417: 13-26; sowie Einleitung: 11. https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/skript417.pdf (aufgerufen am 27.09.2016).

Kock, W. (1938): Edelfischzucht in der Loiterau. Fischerei-Zeitung 41 (6): 62-63.

Krüß, A.; Riecken, U. & Sukopp, U. (2016): Die Ökologisierung des Arten- und Biotopschutzes. Erfolge und Grenzen einer wechselseitigen Befruchtung. Natur und Landschaft 91 (9/10): 436-444.

Rudorff, O. (1912): Über gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. In: Bericht über die vierte Konferenz für Naturdenkmalpflege in Preußen, Berlin, am 9. Dezember 1911. Abgedruckt in: Beiträge zur Naturdenkmalpflege Bd. 2. Borntraeger. Berlin: 187-221.

https://books.google.de/books?id=PPZEAAAAYAAJ&q=Artenschutz&dq=Artenschutz&hl=de&sa=X&redir_esc=y (aufgerufen am 27.09.2016).

Sukopp, H. u. Sukopp, U. (2006): Florenschutz. In: Berg, C. et al. (Bearb.:) Ein Netzwerk für botanischen Naturschutz. BfN-Skripten 178: 9-19.

Toepfer, G. (2011): Historisches Wörterbuch der Biologie. Geschichte und Theorie der biologischen Grundbegriffe. Bd. 1. Metzler/Poeschel. Stuttgart: C, 728 S.

Toepfer, G. (2016): Von der Naturgeschichte zur Ökologie (1750-1900). Entstehung und Geschichte der Ökologie bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Natur und Landschaft 91 (9/10): 398-404.

Vetter, … (1838): Hygieine. In: Busch, D. W. H. et al. (Hrsg.): Encyclopaedisches Wörterbuch der medizinischen Wissenschaften. Bd. 17. Veit. Berlin: 713 S. https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10086763/bsb:BV009366188?page=423 (aufgerufen am 27.09.2016). Nachweis „Vetter“: https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10086763/bsb:BV009366188?page=8 (aufgerufen am 27.09.2016).

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Antworten

  1. […] linking each member of the biosphere to all the others—a network that Ernst Haeckel termed der Ökologie in 1866—had the effect of sustaining (and, after each of the Earth’s mass extinctions, […]


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